Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolgeberatung:

  • Verhinderung der Zerschlagung des Unternehmens (des Lebenswerks)
  • auch Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensweitergabe
  • Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
  • finanzielle Absicherung des Übergebers bei lebzeitigen Übertragungen
  • Vorsehen von Ausgleichsregelungen der übrigen nahen Angehörigen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerplanung
  • Abstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmervorsorgevollmachten

Entscheidung der Woche

 30.10.2020

Thema: Beglaubigungen der Vollmachtsurkunde durch die Betreuungsbehörde 

Die von einer Betreuungsbehörde vorgenommene Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht genügt nicht den Anforderungen des § 29 GBO zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Sachverhalt:

Das Oberlandesgericht Köln hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Herr K errichtete eine Vorsorgevollmacht, in der er einen Bevollmächtigten zur alleinigen Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen des Bevollmächtigten gehört neben der Vertretung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und im Bereich von Verträgen, Anträgen und Rechtsstreitigkeiten auch die Vertretung des Vollmachtgebers im Bereich der Vermögenssorge, d.h. in allen Vermögensangelegenheiten einschließlich der Verwaltung des Vermögens, des Erwerbs und der Veräußerung von Vermögen. Weiterhin ist in der Vorsorgevollmacht geregelt worden, dass diese durch den Tod des Vollmachtgebers nich

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