Entscheidung der Woche
30.10.2020
Thema: Beglaubigungen der Vollmachtsurkunde durch die Betreuungsbehörde
Die von einer Betreuungsbehörde vorgenommene Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht genügt nicht den Anforderungen des § 29 GBO zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Köln hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Herr K errichtete eine Vorsorgevollmacht, in der er einen Bevollmächtigten zur alleinigen Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen des Bevollmächtigten gehört neben der Vertretung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und im Bereich von Verträgen, Anträgen und Rechtsstreitigkeiten auch die Vertretung des Vollmachtgebers im Bereich der Vermögenssorge, d.h. in allen Vermögensangelegenheiten einschließlich der Verwaltung des Vermögens, des Erwerbs und der Veräußerung von Vermögen. Weiterhin ist in der Vorsorgevollmacht geregelt worden, dass diese durch den Tod des Vollmachtgebers nich