Entscheidung der Woche
16.09.2019
Thema:
Stirbt der Veräußerer kurz nach Abschluss des Kaufvertrages und hat er sich ein Wohnrecht vorbehalten und die Erwerberin zu seiner Pflege verpflichtet, sind Zahlungsverpflichtungen der Erwerberin zu verneinen.
Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Der Onkel hat seiner Nichte sein Haus verkauft. Er hat sich ein Wohnungsrecht vorbehalten und seine Nichte zu seiner Pflege verpflichtet.
Das Wohnungsrecht und die Pflegeverpflichtung sind mit einem Betrag von 100.000 € bewertet worden und dieser Betrag ist vom Kaufpreis abgezogen worden.
Der Onkel verstarb 2 Monate nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Die Erben des Onkels verlangen nun von der Nichte eine Zahlung von 100.000 €.
Das Oberlandesgericht hat eine Zahlungspflicht verneint:
Vereinbaren die Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung ein Wohnrecht des Veräußerer