Mietfreies Wohnen des Kindes in der Immobilie des Vaters verringert den Kindesunterhalt nicht!
BGH, 18.05.2022, XII ZB 325/20
Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2022 entschieden:
Sachverhalt:
Das Kind wohnt mit der Mutter in der Wohnung – die dem Vater gehört.
Der Vater begehrte die Kürzung des Unterhalts des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle, weil das Kind mietfrei in seinem Anteil der Wohnung lebt.
Entscheidung:
Das mietfreie Wohnen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts.
Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum ist vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern auszugleichen.
Anlage von Altersvorsorgeunterhalt auch in privater Rentenversicherung zulässig
Ein geschiedener Ehegatte kann seinen Altersvorsorgeunterhalt auch in eine private Rentenversicherung einzahlen.
Dies hat der Bundesgerichtshof am 22.09.2021, XII ZB 544/20 entschieden.
Der Unterhaltsberechtigte ist insbesondere im Rahmen des Realsplittings nicht gehalten, die Zuwendung in einer steuerlich begünstigten Rentenversicherung anzulegen. Steuerliche Belange des Unterhaltspflichtigen spielten bei der Auswahl der Altersvorsorge in aller Regel keine Rolle.
Die geschiedene Ehefrau zahlt in private Rentenversicherung ein
Geschiedene Ehegatten stritten über den Ausgleich von Steuernachteilen nach Durchführung des sogenannten begrenzten steuerlichen Realsplittings. Die Ehe wurde 2011 geschieden. Laut Scheidungsfolgenvereinbarung hatte sich der Ex-Mann verpflichtet, seiner geschiedenen Ehefrau nach der
Reicht eine schriftliche Generalvollmacht zur Vertretung in einem Erbscheinsverfahren aus?
Das OLG Bremen bejahte dies in seiner Entscheidung vom 14.09.2021, 5 W 27/21 und entschied:
Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen.
Sachverhalt:
Der in einer Pflegeeinrichtung verstorbene Erblasser hat seine Ehefrau und seine Tochter hinterlassen. Die Ehefrau - die Beteiligte zu 2.) - leidet ausweislich eines Attestes vom 30.04.2020 an einer Parkinson-Demenz (ICD G21.1) und ist nach einer ärztlichen Stellungnahme vom 24.08.2021 deswegen nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau hatte am 22.03.2013 eine schriftliche Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie den Erblasser, e
Entscheidung der Woche:
Mutter obsiegt beim Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuerin ihres Kindes.
Der Wunsch des Betreuten auf Einsetzung eines Betreuers aus der Familie ist zu berücksichtigen!
Entscheidung: BVerfG, 31.03.2021, 1 BvR 413/20
Leitsatz:
Dem Schutz der Familie ist auch bei der Bestellung einer Betreuerin Rechnung zu tragen. Art. 6 Abs. 1 GG gebietet eine bevorzugte Berücksichtigung der (nahen) Familienangehörigen jedenfalls dann, wenn eine tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindung besteht.
Sachverhalt:
Die 1992 geborene Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Betroffene) leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Für sie wurde 2014 eine Betreuung eingerichtet und ihre Mutter, die Beschwerdeführerin, als Betreuerin für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge einschließlich hiermit verbundener Aufenthaltsbestimmung bestellt
Entscheidung der Woche
30.10.2020
Thema: Beglaubigungen der Vollmachtsurkunde durch die Betreuungsbehörde
Die von einer Betreuungsbehörde vorgenommene Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht genügt nicht den Anforderungen des § 29 GBO zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Köln hatte folgenden Fall zu entscheiden:
Herr K errichtete eine Vorsorgevollmacht, in der er einen Bevollmächtigten zur alleinigen Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen des Bevollmächtigten gehört neben der Vertretung im Bereich der Gesundheitsfürsorge und im Bereich von Verträgen, Anträgen und Rechtsstreitigkeiten auch die Vertretung des Vollmachtgebers im Bereich der Vermögenssorge, d.h. in allen Vermögensangelegenheiten einschließlich der Verwaltung des Vermögens, des Erwerbs und der Veräußerung von Vermögen. Weiterhin ist in der Vorsorgevollmacht geregelt worden, dass diese durch den Tod des Vollmachtgebers nich