Mietfreies Wohnen des Kindes in der Immobilie des Vaters verringert den Kindesunterhalt nicht!
BGH, 18.05.2022, XII ZB 325/20
Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2022 entschieden:
Sachverhalt:
Das Kind wohnt mit der Mutter in der Wohnung – die dem Vater gehört.
Der Vater begehrte die Kürzung des Unterhalts des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle, weil das Kind mietfrei in seinem Anteil der Wohnung lebt.
Entscheidung:
Das mietfreie Wohnen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts.
Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum ist vorrangig im unterhaltsrechtlichen Verhältnis zwischen den Eltern auszugleichen.