Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Entscheidung der Woche

04.03.2020 - Thema: Testierfähigkeit & Testierfreiheit

Keine Beurteilung der Testierunfähigkeit durch Sachverständigen ohne ausreichende Sachkunde

Nur ein Facharzt für Psychiatrie oder Nervenarzt hat die erforderliche Qualifikation zur Beurteilung der Testierfähigkeit, grundsätzlich aber nicht der Hausarzt.

Das Oberlandesgericht München, 14.01.2020, 31 Wx 466/19 hat Folgendes entschieden:

 

Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten. Verfügt der vom Nachlassgericht ausgewählte Sachverständige nicht über diese Qualifikation, so kommt eine Erstellung eines Testierunfähigkeitsgutachtens durch ihn nicht in Betracht.

Sachverhalt:

Der verwitwete Erblasser ist im Januar 2017 verstorben. Er errichtete u.a. am 08.10.2004 ein notarielles Testament, in dem er seinen Sohn A, den Beschwerdeführer,

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