Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung des Pflichtteils bei Lebensversicherungen

Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.openpr.de/news/433243/Die-Hoehe-des-Pflichtteils-bei-Lebensversicherungen.html

1. Ausgangsproblematik:

Die Einräumung von Bezugsrechten aus Lebensversicherungen ist ein gängiges Mittel, um am Nachlass vorbei einen Dritten
zu begünstigen. Räumt der Erblasser einem Dritten das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung ein, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass. In der Einräumung des Bezugsrecht wird eine Schenkung gesehen. Pflichtteilsberechtigte können in Bezug auf Schenkungen des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangen. Umstritten war bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aus welchem Wert der Anspruch berechnet wird.
Nach der bisher herrschenden Meinung in der Rechtsprechung so

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