Lösung von der Bindungswirkung eines Erbvertrages
Von Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Veröffentlicht unter: http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Erbrecht/Testament/Aufhebung_Erbvertrag.html
1. Was bedeutet die Bindungswirkung eines Erbvertrages?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft, die - da ein Vertrag vorliegt – nicht einfach von dem Testierenden einseitig geändert werden können. Testamente können von dem Erblasser jederzeit frei widerrufen werden. Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten hingegen können nur zu Lebzeiten beider Ehegatten widerrufen werden. Stirbt ein Ehegatte, so kann der überlebende Ehegatte sogenannte wechselbezügliche Verfügungen nicht mehr widerrufen. Die Bindungswirkung eines Erbvertrages ist am Stärksten.
Durch den Erbvertrag wird der Erblasser zugunsten des Vertragserben gebunden, weil er keine dem