Tipps für die Ausstellung einer Bankvollmacht
Auszug aus dem Artikel der Stuttgarter Zeitung: Wenn die Bevollmächtigte das Konto leert - Rechtsstreit - Von Barbara Schäder
Link zum gesamten Artikel: https://stzplus-web.s4p-iapps.com/stz-deutschlandausgabe/2020-10-08/wirtschaft/913e3a6ab8cd6ad4c11d54beb40f6899.html
Vorsorgeinstrument: Eine Kontovollmacht ist grundsätzlich ein sinnvolles Vorsorgeinstrument. Denn jeder kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage geraten, seine Bankgeschäfte nicht mehr selbst erledigen zu können. Häufig wird für diesen Fall in einer allgemeinen Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benannt, die sich um die Kontoführung kümmern soll. Laut Stiftung Warentest akzeptieren viele Banken eine solche Vorsorgevollmacht allerdings nur, wenn sie notariell beglaubigt ist. Die Alternative ist die Unterzeichnung eines von der Bank bereitgestellten Musterformulars.
Sicherheitsvorkehrungen: Ratschläge zur Vermeidung von Missbrauch finden sich auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter www.polizei-beratung.de. Sie empfiehlt, die Bankvollmacht auf einen monatlichen Höchstbetrag zu beschränken. Wie die Polizei rät auch die Böblinger Rechtsanwältin Manuela Jorzik dazu, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, „damit sie sich gegenseitig kontrollieren können“. Dazu genüge es, zwei entsprechende Musterformulare auszufüllen. Jeder der beiden Bevollmächtigten könne dann zwar allein Überweisungen und andere Bankgeschäfte tätigen, ohne den anderen um Erlaubnis zu bitten – was im Alltag zu umständlich wäre. Wenn beide Einblick ins Konto hätten, falle ein Missbrauch dann aber schneller auf. bsa