Erbrecht
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Erbrecht

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten, zum Schutz der Angehörigen und zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
  • Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit, Unfall (General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen)
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (Gestaltung von Übergabeverträgen oder Estateplanning)
  • Beratung und Gestaltung von Pflichtteilstrategien
  • Gründung, Beratung und Vertretung von Stiftungen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern bei Erbstreitigkeiten
  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren bei Erbstreitigkeiten (Erbscheinverfahren, Teilungsversteigerung, Teilungs-, Vermächtnis- oder Pflichtteilsklagen)
  • Beratung und Vertretung in Erbfällen mit internationalem Bezug (internationales Erbrecht)
  • Testamentsvollstreckung, Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Unterstützung des Erben gegen den Testamentsvollstrecker

    Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung des Pflichtteils bei Lebensversicherungen

    Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
    Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

    Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
    http://www.openpr.de/news/433243/Die-Hoehe-des-Pflichtteils-bei-Lebensversicherungen.html

    1. Ausgangsproblematik:

    Die Einräumung von Bezugsrechten aus Lebensversicherungen ist ein gängiges Mittel, um am Nachlass vorbei einen Dritten
    zu begünstigen. Räumt der Erblasser einem Dritten das Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung ein, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass. In der Einräumung des Bezugsrecht wird eine Schenkung gesehen. Pflichtteilsberechtigte können in Bezug auf Schenkungen des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch verlangen. Umstritten war bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aus welchem Wert der Anspruch berechnet wird.
    Nach der bisher herrschenden Meinung in der Rechtsprechung so

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    Jan 10 2010

    Die Erbrechtsreform

    von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
    Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht

    Dieser Artikel ist als Pressemitteilung veröffentlicht:
    http://www.openpr.de/news/428746.html

    Am 1. Januar 2010 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 verabschiedet, nachdem das Bundeskabinett am 30. Januar 2008 eine Reform des Erbrechts beschlossen hatte. Diese Reform hat verschiedene Veränderungen mit sich gebracht.

    Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers

    Mit der Reform sollen die Deutschen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihres Testaments bekommen. Bisher konnte grundsätzlich bei einer Schenkung zu Lebzeiten, z.B. von einem Elternteil an das Kind, nur bei der Zuwendung selbst bestimmt werden, dass bei einer Erbauseinandersetzung insofern eine Ausgleichung unter den Geschwistern zu erfolgen hat oder diese auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine solche Ausgleichung oder Anrechnung ist j

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