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Dr. Manuela Jorzik - Anwalt in Böblingen - Erbrecht - Familienrecht - Unternehmensnachfolge

Dr. Manuela Jorzik
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Jasmin App
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Reicht eine schriftliche Generalvollmacht zur Vertretung in einem Erbscheinsverfahren aus?

Das OLG Bremen bejahte dies in seiner Entscheidung vom ‌14‌.‌09‌.‌2021‌, 5 W ‌27‌/‌21 und entschied‌:

Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen.

Sachverhalt:

Der in einer Pflegeeinrichtung verstorbene Erblasser hat seine Ehefrau und seine Tochter hinterlassen. Die Ehefrau - die Beteiligte zu 2.) - leidet ausweislich eines Attestes vom ‌30‌.‌04‌.‌2020‌ an einer Parkinson-Demenz (ICD G21.1) und ist nach einer ärztlichen Stellungnahme vom ‌24‌.‌08‌.‌2021‌ deswegen nicht mehr geschäftsfähig. Die Ehefrau hatte am ‌22‌.‌03‌.‌2013‌ eine schriftliche Vorsorgevollmacht errichtet, in der sie den Erblasser, e

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