Unternehmensnachfolge
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Unternehmensnachfolgeberatung:

  • Verhinderung der Zerschlagung des Unternehmens (des Lebenswerks)
  • auch Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensweitergabe
  • Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
  • finanzielle Absicherung des Übergebers bei lebzeitigen Übertragungen
  • Vorsehen von Ausgleichsregelungen der übrigen nahen Angehörigen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Streit unter den Erben
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerplanung
  • Abstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmervorsorgevollmachten

Erbrecht: häufige Fragen in der Praxis

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

In der erbrechtlichen Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass bestimmte Fragen immer wieder gestellt werden.
Die Liste ist nicht vollständig und ersetzt keineswegs ein Gespräch mit dem im Erbrecht geschulten Berater.

1. Ist ein mit dem Computer geschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament wirksam?

Nein.
Ein mit dem Computer geschriebenes Testament ist zwar besser lesbar, aber nicht wirksam.
Ein privatschriftliches Testament muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vollständig handschriftlich abgefasst sein. Es muss also vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich geschrieben werden.

2. Kann man Kinder durch Testament vollständig vom Nachlassvermögen fernhalten?

Nein.
Kinder können enterbt werden. Ihnen steht dann jedoch grundsätzlich ein Pflichttei

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Ist die neue Erbschaftsteuer – immer noch oder schon wieder - verfassungswidrig?

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht
Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zentUma e.V.)

Ausgangslage:

Das neue Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Es gilt für sämtliche Schenkungen und Todesfälle nach diesem Zeitpunkt.
Diese neuen Regelungen sind notwendig geworden, nachdem das alte Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in zentralen Bereichen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 für verfassungswidrig erklärt worden ist.
So ist vor allem die niedrige Bewertung von Betriebsvermögen, Grundstücken und Firmenanteilen gegenüber der Bewertung von Kapitalvermögen nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren gewesen.

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2011:

Das neue Erbschaftsteuerrecht steht erneut auf dem Prüfstand.

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