Entscheidung der Woche:
Mutter obsiegt beim Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen ihre Entlassung als Betreuerin ihres Kindes.
Der Wunsch des Betreuten auf Einsetzung eines Betreuers aus der Familie ist zu berücksichtigen!
Entscheidung: BVerfG, 31.03.2021, 1 BvR 413/20
Leitsatz:
Dem Schutz der Familie ist auch bei der Bestellung einer Betreuerin Rechnung zu tragen. Art. 6 Abs. 1 GG gebietet eine bevorzugte Berücksichtigung der (nahen) Familienangehörigen jedenfalls dann, wenn eine tatsächlich von familiärer Verbundenheit geprägte engere Bindung besteht.
Sachverhalt:
Die 1992 geborene Tochter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Betroffene) leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Für sie wurde 2014 eine Betreuung eingerichtet und ihre Mutter, die Beschwerdeführerin, als Betreuerin für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge einschließlich hiermit verbundener Aufenthaltsbestimmung bestellt