Entscheidung der Woche
04.03.2020 - Thema: Berechnung des Zugewinns, Anfangs- & Endvermögen
Bewertung einer gesamtschuldnerischen Darlehensverpflichtung beim Zugewinnausgleich
Der Bundesgerichtshof hat am 06.11.2019, XII ZB 311/18 folgenden Fall entschieden:
Wenn ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung eingeht, so ist bei Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis allein vom Eigentümer des Grundstücks zu tragen ist. In dem Anfangs- und Endvermögen des Eigentümers sind in diesem Fall zum jeweiligen Stichtag einheitlich der Grundstückswert als Aktivposten und die volle noch offene Darlehensvaluta als Passivposten einzustellen.
Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleich. Ihre am 26.080.2003 geschlossene Ehe ist auf den am 17.09.2011 zugestellte
Der steuerfreie Erwerb des Familienheims
Will man das Familienheim steuerfrei erwerben, dann muss man innerhalb von 6 Monaten einziehen!
Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Mai 2019 II R 37/16 entschieden hat. Ein erst späterer Einzug führt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.
Sachverhalt:
Der Kläger und sein Bruder beerbten zusammen ihren am 5. Januar 2014 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 qm, das der Vater bis zu seinem Tod allein bewohnt hatte. Die Brüder schlossen am 20. Februar 2015 einen Vermächtniserfüllungsvertrag, nach dem der Kläger das Alleineigentum an dem Haus erhalten sollte. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 2. September 2015. Renovi
Worüber muss ein GmbH-Gesellschafter für die Berechnung des Unterhalts Auskunft erteilen und welche Unterlagen muss er vorlegen, wenn er an einer GmbHG beteiligt ist?
Muss er nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung Auskunft erteilen oder auch Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse vorlegen?
Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftig und differenziert danach, ob der Gesellschafter ein sog. beherrschender Gesellschafter oder nicht ist.:
Eine Auskunft eines Unterhaltsschuldners ist nur vollständig erteilt, wenn nicht nur die gesamten Einnahmen, sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben (getrennt nach der jeweiligen Einkommensart) niedergeschrieben werden. Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Anders liegt die Sachlage allerdings, wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen sog.
Entscheidung der Woche
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen die Entscheidung des Betreuungsgerichts – das die Einrichtung einer Betreuung ablehnte – Beschwerde einzulegen.
Beschluss des BGH vom 21.08.2019, Az.: XII ZB 156/19
Sachverhalt:
Eine Mutter erteilt ihren 2 Söhnen und ihrer Enkelin jeweils eine General- und Vorsorgevollmacht.
Die 95-jährige Mutter leidet nunmehr an einer fortschreitenden Demenz, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Sie hatte Ihrem Sohn X, von dem sie gepflegt und versorgt wurde, im Februar 2011 eine Vorsorgevollmacht erteilt. Nach einem Krankenhausaufenthalt wurde sie im Mai 2018 von ihrem anderen Sohn, Y, in dessen Haus verbracht und wird seither durch dessen Familie versorgt. Am 23.05.2018 erteilte die Betroffene dem Sohn Y und dessen Tochter, A, eine notarielle Vorsorgevollmacht mit Einzelvertretungsermächtigung. In Gebrauch dieser Vollmac
Darf ein Elternteil von dem ,,Kindersparbuch“ Geld abheben?
Mit dieser Fragestellung hat sich der Bundesgerichtshof zu befassen gehabt und hat entschieden:
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf alle Umstände des Einzelfalles an, insbesondere der Name, auf den das Konto lautet, ob das Guthaben aus dem Vermögen des Elternteils oder aus Schenkungen von Verwandten für das Kind angespart worden ist, und ob und wann das Kind vom Sparbuch erfährt.
Sachverhalt:
Die Eltern legten kurz nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes an. Darauf zahlten sie im Laufe der Jahre Geldbeträge aus dem eigenen Vermögen ein. Der Vater hob von 2010 bis 2011 insgesamt 17.200 € ohne Rücksprache mit der Ehefrau oder dem Kind ab. Im Januar 2015 überreichte er dem Kind das Sparbuch mit einem Guthaben von 242 €.
Die nunmehr volljährige Tochter verklagte ihren Vater auf Zahlung von 17.200 €. Das Familiengericht gab der T