Corona und der Versorgungsausgleich
Der Corona-Virus hat zu deutlichen wirtschaftlichen Verlusten geführt. Der deutsche Aktienindex DAX hat zeitweise mehr als 30 % verloren.
Bei der Bewertung der Anwartschaften für den Versorgungsausgleich ist der letzte Tag des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags durch das Familiengericht vorausgeht, relevant. Es wird also eine stichtagsgenaue Bewertung vorgenommen.
Bei der Bewertung der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es derzeit kaum unmittelbare Auswirkungen geben. Die Auswirkungen können darin bestehen, dass aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit geringere Rentenanwartschaften erwirtschaftet werden. Dies wird sich nachhaltig erst bei länger andauernden entsprechenden Auswirkungen von Corona in der Bewertung widerspiegeln.
Erheblicher und auch zeitlich unmittelbarer jedoch sind die Auswirkungen von Corona z. B. bei fondsbasierten Rentenanrechten. Die Versorgungsträger haben im Versorgungsausgleich stichtagsgenau zu bewerten und aus ihrem Vermögen intern oder extern auszugleichen. Einige Versorgungsträger sind wegen der Bewertungsunsicherheiten und den weiter zu befürchtenden Kursverlusten dazu übergegangen die Gerichte um Aussetzung oder Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens zu bitten.
Gerichtliche Entscheidungen, wie mit diesen Bewertungsproblemen umzugehen ist, sind noch nicht veröffentlicht. Es gibt Argumente für die eine und auch für die andere Seite. Es ist daher wichtig, dass der Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren für seinen Mandanten mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie die günstigen Argumente vorträgt, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.